English the Patent
Die Idee
- rechtlicher Schutz der Nutzung(?) u. Verwendung einer der DieErfindung
- Ernennungsurkunde
- schweizer Erlaubnisurkunde (für bestimmte Berufe)
P. werden erteilt für Erfindungen
(im Unterschied zu Entdeckungen),
die eine gewerbliche Verwendung gestatten.
Ausgenommen:
1) Erfindungen, deren Verwertung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiederlaufen würde; vgl. HoeheresRecht
2) Erfindungen von Nahrungs-, Genuß- und Arzeneimitteln;
3) Erfindungen chemister Stoffe.
Bei 2 und 3 ist ein Schutz für Gewinnungsverfahren
(siehe Technologie)
der an sich nicht patentfähigen
Stoffe möglich.
Erfindungen sind nur dann patentfähig,
wenn sie eine nennenswerte Bereicherung der Technik bedeutet.
Sie gilt nicht als neu, wenn sie innerhalb der letzten 100 Jahre
derart beschrieben oder im Inland so offenkundig benutzt ist,
daß danach die Benutzung durch einen Sachverständigen möglich erscheint.
Patentgesetze gibt seit der Zeit der industriellen Revolution.
Als man anfing Wirkprinzipien verschiedener Naturgesetze
in verschiedenen Varianten zu kombinieren.
Sie wurden dabei immer nur auf die Kombination,
niemals auf das Prinzip selbst erlassen.
Wirkung
Das Recht auf ein P. hat der Erfinder oder der Rechtnachfolger,
es ist ein Persönlichkeitsrecht.
Das P. hat die Wirkung, daß
allein der P.-Inhaber befugt ist,
gewerbsmäßig
den Gegenstand der Erfindung
herzustellen,
in den Verkehr zu bringen,
feilzuhalten oder
zu gebrauchen.
Wer zur Zeit der P.-Anmeldung die Erfindung bereits in Benutzung
genommen hat, darf die Erfindung
für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebes weiter ausnutzen.
Geschichte
http://www.patent.gov.uk/patent/history/fivehundred/origins.htm
Softwarepatente
Jürgen Ernst zeigt
hier,
daß mathematische Funktionen
immer in einem Verhältnis zueinander stehen,
welches einer Patentverletzung entspricht.
Ein Patentschutz für mathematische Funktionen kann also
nur existieren, wenn gleichzeitig sicher gestellt ist,
daß höhere Rechte, wie Redefreiheit und Freiheit von Forschung und Lehre
dadurch nicht eingeschränkt werden.
Software, also Computerprogramme, Spiele, Regelwerke, Geschäftsprozesse
etc. sind in den Vereinigten Staaten von Amerika seit einigen Jahren
patentierbar.
Dies behindert und ersetzt dort Forschungs- und Entwicklungsarbeit,
ist jedoch ein hervorragendes Werkzeug um Gewinne vor der Steuer zu
verstecken. Siehe dazu: http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf
sowie eine Analyse von Jan Hofmann im Auftrag der Deutschen Bank,
der feststellt, daß
Patentierung der Ökonomie von Software schaded.
Heise.de meldet,
daß auch jene Länder, die Potential und Zuversicht in künftige Entwicklung haben (sog. Entwicklungsländer),
Probleme beim Erhalt Lebensqualität sehen.
Insbesondere sollte "Traditionelles Wissen", also Kulturerbe,
- als Existenzbedingung der Zivilgesellschaft -
im Rang vor anderen Formen des IP? geschützt werden.
IBM? Position (26. 9. 2006).
Genepatente
Genepatente sind so falsch wie alle Patente auf Abbildungen
irgendwelcher Art eben sind.
Patentierung von Genen scheint ein Fall zu sein, wo Patentgesetze
gegen grundlegende Menschenrechte, verstossen können.
Wir alle (Legislative, Richter und jeder Einzelne für sich selbst)
haben zu entscheiden, welches das höhere Recht
ist.
Leseempfehlung:
http://www.etcgroup.org/article.asp?newsid=398 (englisch)
Umstritten: ein europäisches Patent,
nicht neu und vielleicht sogar ein Verstoß gegen die guten Sitten
(stern).
Gesetze und Bestimmungen
Patentgesetz vom 5. 5. 1936
Schutzdauer 18 Jahre.
Aktuelles
- 2003 Aufgrund der Softwarepatentdirektive der europäischen Kommision vom
20. Februar 2003 könnte ich logischerweise einen
Patentanspruch auf demokratische Verfahren beanspruchen!
Lesen Sie wie der abstruse
Anspruch konstruiert wird, sowie einige positive Argumente um
möglicherweise patentierbare Verfahren identifizieren zu können.
- 2004
Die deutsche Regierung hat ihr Versprechen gebrochen,
am 18. 5. im europäischen Ministerrat gegen Softwarepatente
zu stimmen,
bzw. wenigstens "technischen Beitrag" (technical contribution)
exakt zu definieren.
Für weitere Informationen siehe: http://kwiki.ffii.org/?Cons040518En .
Damit rücken wir näher an eine gefährliche Situation der
Rechtsunsicherheit.
Wird die Verwendung elektronischer Medien
für rechlich bindende Prozesse illegal?
(Siehe DefineInsecureModeFalse.)
http://www.pubpat.org/